{"id":600,"date":"2024-04-16T15:48:08","date_gmt":"2024-04-16T13:48:08","guid":{"rendered":"https:\/\/hunold.com\/service\/?page_id=600"},"modified":"2024-04-16T15:48:09","modified_gmt":"2024-04-16T13:48:09","slug":"liefer-und-zahlungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hunold.com\/service\/liefer-und-zahlungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Liefer- und Zahlungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung. Grundlage des Vertrages ist die VOB Teil B.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Angebote und Angebotsunterlagen<\/h3>\n\n\n\n<p>Angebote sind f\u00fcr die Dauer von 24 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Ma\u00dfangaben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Auftragserteilung<\/h3>\n\n\n\n<p>Auftr\u00e4ge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn der Lieferer die Bestellung schriftlich best\u00e4tigt hat; das gilt auch f\u00fcr durch Vertreter vermittelte Auftr\u00e4ge. Der Lieferer haftet grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. m\u00fcndliche Angaben ergeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Preise<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Preise gelten jeweils netto ab Werk und zwar grunds\u00e4tzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung. Diese werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zur\u00fcckgenommen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu. Werden Waren oder Leistungen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht, beh\u00e4lt sich der Lieferer eine Preiserh\u00f6hung f\u00fcr alle nach Vertragsabschluss bis zur Auftragserf\u00fcllung eingetretenen Erh\u00f6hungen von Material- oder Lohnkosten vor. Diese zeitliche Einschr\u00e4nkung von vier Monaten entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder Dauerschuldverh\u00e4ltnisse vorliegen. Im Angebot nicht ausdr\u00fccklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchf\u00fchrung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgef\u00fchrt werden, werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. Die Preise verstehen sich f\u00fcr normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. F\u00fcr \u00dcber-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie f\u00fcr Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschl\u00e4ge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Zahlung<\/h3>\n\n\n\n<p>Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Montage- bzw. Fertigungsbeginn, ein Drittel bei Rechnungslegung \u2013 in bar bzw. bargeldlos durch \u00dcberweisung \u2013 ohne jeden Abzug. Zahlungsverzug hat Zur\u00fcckhaltung der Lieferung zur Folge (\u00a7\u00a7 273, 320 BGB). Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einl\u00f6sung als Erf\u00fcllung die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden die Zahlungsfristen um mehr als vierzehn Kalendertage \u00fcberschritten, hat der Zahlungspflichtige Verzugszinsen in H\u00f6he von 2 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu entrichten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden s\u00e4mtliche offenstehenden Forderungen sofort f\u00e4llig. Der Lieferer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von vierzehn Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzanspr\u00fcche zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Lieferung und Montage<\/h3>\n\n\n\n<p>Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empf\u00e4ngers. Ger\u00fcste, Strom- und Warmwasseranschl\u00fcsse sind bauseits zu stellen. Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausf\u00fchrungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er s\u00e4mtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gew\u00e4hrleistet und die vereinbarte Zahlung gem\u00e4\u00df Ziffer 5 beim Lieferer eingegangen ist. Verz\u00f6gern sich Aufnahme, Fortf\u00fchrung oder Abschluss der Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Lieferer insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. Schafft der Auftraggeber auf Verlangen des Lieferers nicht unverz\u00fcglich Abhilfe, so kann dieser Schadenersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserf\u00fcllung setzen und erkl\u00e4ren, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zur\u00fccktreten werde. F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung des Vertrages steht dem Lieferer Anspruch auf Ersatz aller ihm bisher entstandenen Aufwendungen zu. F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt (z. B. Arbeitsk\u00e4mpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) im Betrieb des Lieferers oder eines seiner Unterlieferanten entbinden den Lieferer von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen ihn f\u00fcr den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Erw\u00e4chst dem Auftraggeber Schaden wegen einer Verz\u00f6gerung die der Lieferer zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entsch\u00e4digung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverz\u00fcglich zu erfolgen. Dies gilt auch f\u00fcr in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Lieferungen. Hat der Auftraggeber die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Geltendmachung offensichtlicher M\u00e4ngel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere M\u00e4ngelr\u00fcgen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen der VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist. Vorher und ohne Zustimmung des Lieferers vorgenommene Ver\u00e4nderungen an Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dfen jeden Rechtsanspruch auf M\u00e4ngelbeseitigung aus. Dem Lieferer muss Gelegenheit zur Pr\u00fcfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden. Bei Instandsetzungsarbeiten \u00fcbernimmt der Lieferer eine Gew\u00e4hrleistung nur f\u00fcr die von ihm ausgef\u00fchrten Lieferungen oder Leistungen. F\u00fcr Sch\u00e4den an Lieferungen oder Leistungen des Lieferers, die von nachfolgenden Bauhandwerkern verursacht worden sind, wird keine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Schadenersatz<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschlie\u00dflich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdr\u00fccklich zugestandenen Anspr\u00fcche \u2013 auch Schadenersatzanspr\u00fcche gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenst\u00e4nde wesentliche Bestandteile des Grundst\u00fcckes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenst\u00e4nde, die ohne wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des Bauk\u00f6rpers ausgebaut werden k\u00f6nnen, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenst\u00e4nden zur\u00fcck zu \u00fcbertragen. Beeintr\u00e4chtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenst\u00e4nde mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Lieferer.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">11. Gerichtsstand<\/h3>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Lieferers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">12. Rechtsg\u00fcltigkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen wirksam.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung. Grundlage des Vertrages ist die VOB Teil B. 2. Angebote und Angebotsunterlagen Angebote sind f\u00fcr die Dauer von 24 Kalendertagen verbindlich. 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