Türen in Flucht- und Rettungswegen
Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen sich im Ernstfall schnell und zuverlässig öffnen lassen. Sicherungssysteme für Fluchtwege müssen ständig betriebsfähig sein, daher ist die Wartung von Türen in Flucht- und Rettungswegen mindestens 1 mal jährlich vorgeschrieben.
Es ist sehr wichtig, dass Notausgänge in gutem Zustand gehalten und regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten, die sich in dem Gebäude befinden.

Unser Hunold Service Team erfüllt auf Grund der langjährigen Erfahrungen in diesem Sachgebiet sowie der regelmäßigen Schulungen die Voraussetzungen für die Prüfung und Instandhaltung.
Unsere Wartungsleistungen:
- Prüfung der Funktionen des Verschlusses und der elektr. Verriegelung (Prüfung gemäß Herstellerangaben) durch einen erfahrenen Servicetechniker unseres Hunold Teams
- Feststellung und Beurteilung des Ist – Zustandes
- Einstellung und Justierung
- Protokollierung und Kennzeichnung


Weitere Leistungen:
- Ersatzteilbeschaffung
- Hilfe bei Störungen oder nach Einbruch
Wir arbeiten mit der Erfahrung aus der eigenen Produktion von Rauch- und Brandschutzstüren und Fenstern aus Aluminium.
Sehr wichtig ist, dass sämtliche Türen in Flucht- und Rettungswegen nicht gesperrt oder verriegelt sein dürfen. Gemäß den Anforderungen des Landesbaurechts sind sie leicht und ohne fremde Hilfe, mit einem Handgriff in voller Breite in Fluchtrichtung zu öffnen. Hierzu werden in der Regel speziell zertifizierte Zuhaltungen für Panik- oder Notausgänge eingesetzt.
In öffentlichen Gebäuden müssen Fluchtwege bei einem Brand oder anderen Schadensfall die schnelle Flucht aus dem Gebäude ermöglichen.
Gerne beraten wir Sie persönlich.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
